Podologische Behandlung umfasst:

  • fachgerechte Fußbehandlung, insbesondere für Risikogruppen, wie Diabetiker, Blutern und Patienten mit blutverdünnenden Medikamenten, Rheumapatienten usw. mit krankheitsbedingten Fußveränderungen
  • fachgerechtes Schneiden von Fußnägeln
  • Behandlung eingerollter oder eingewachsener Nägel mittels Orthonyxiespangen, insbesondere Draht- und Klebespangen
  • Abtragung von verdickten Nägeln und Nagelersatz
  • fachgerechte Entfernung von Hornhaut, Hühneraugen und Schwielen
  • Anleitung zur Behandlung von Nagel- oder Fußpilz, außerdem bei Warzen
  • Beratung zur Schuhauswahl, zur Druckentlastung und zu Pflegemitteln

Die besondere Behandlung von eingewachsenen Nägeln und Rollnägeln:

  • zu enge Schuhe, zu weite Schuhe, Verletzungen, Krankheiten, Infektionen und viele andere Dinge können zu veränderten Nägeln führen, die dann Schmerzen, Entzündungen und Ähnliches verursachen
  • zuerst sollte man etwas Platz schaffen, damit sich die Zehen und die Haut beruhigen können
  • gleichzeitig muss der Druck von außen und auf die Wunde verringert werden
  • im Anschluss sollte ein normaler Nagel "geformt" werden, das heißt, dass der nachwachsende Nagel in seinem Wachstum so korrigiert wird, dass er nicht wieder einwächst
    • durch die Ross-Fraser-Spange: sie wird passgenau auf ihren Nagel gebogen, seitlich unter den Nagelrändern eingehängt und in der Mitte auf den Nagel geklebt (siehe Bild)
      • die Spange wird in regelmäßigen Abständen versetzt
      • sie stört weder im Socken noch im Schuh
    • durch Klebespangen: wird auf den Nagel geklebt und wächst dann nach vorn
      • je nach Spangenart und wie gut der Nagel wächst müssen eventuell  mehrere Spangen gesetzt werden
      • sie stört weder im Socken noch im Schuh
Mittlerweile ist die Verodnung von Spangentherapien durch den Hausarzt oder einen Facharzt möglich

 

 

Da Diabetiker aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikogruppe darstellen, wurde der Beruf des Podologen entwickelt.

Das besondere hierbei ist, dass ein Diabetespatient unter gewissen voraussetzungen Anspruch auf eine Heilmittelverordnung ("Rezept") hat, Auskunft darüber erhalten Sie von Ihrem Hausarzt bzw. Diabetologen.

In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch den Podologen.

Allerdings hat jeder Patient, der nicht von der Zuzahlung befreit ist, einen Eigenanteil zu bezahlen. Dieser richtet sich nach der Krankenkasse und liegt momentan bei etwa 25 € bei drei Behandlungen.